Hausordnung

In der Staatlichen Grundschule " Hügelland " Tröbnitz leben Schüler unterschiedlichen Alters aus vielen verschiedenen Orten zusammen. Jeder von ihnen entscheidet durch seine Haltung mit, ob ein gutes Schulklima besteht, wie unsere Schule in der Öffentlichkeit angesehen ist und ob ihre Anlagen und Einrichtungen ihren Zweck erfüllen können.

Jeder achtet den anderen und verhält sich innerhalb und außerhalb der Schule höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit. Durch seine Aufmerksamkeit hilft jeder Schüler mit, Unfälle, Beschädigungen und Störungen zu vermeiden. In diesem Sinne wollen wir alle die folgenden Regeln beachten:

I. Vor Unterrichtsbeginn

1. Alle Fahrschüler begeben sich nach Ankunft der Busse unverzüglich auf den

Pausenhof und halten sich dort bis 7.25 Uhr auf.

2. Alle Schüler, die nicht mit dem Bus zur Schule kommen, halten sich möglichst nicht vor 7.05 Uhr im Schulgelände auf, da keine Aufsicht gewährleistet werden kann.

3. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen (schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten notwendig), fahren bei der An- und Abfahrt besonders vorsichtig. Rücksichtslose Radfahrer können von der Schule zur Verantwortung gezogen werden. Der Schulhof sowie der Spielplatz und das Sportgelände dürfen nicht befahren werden.

4. Fahrräder werden am Fahrradständer abgestellt. Alle Räder müssen gesichert sein .Für Beschädigungen an den Fahrrädern kann die Schule keine Haftung übernehmen.

5. Die Aufsicht wird auf dem Schulhof von einem Lehrer ab 07:05 Uhr übernommen. Bei schlechtem Wetter gibt er gesonderte Hinweise.

6. Beim ersten Klingelzeichen treten die Schüler vor der ihnen zugewiesenen Eingangstür an und begeben sich, nachdem der Aufsicht führende Lehrer die Türen geöffnet hat, unverzüglich in die Unterrichtsräume.

7. Jacken u.ä. Beckleidungsstücke sowie Straßenschuhe legen die Schüler entsprechend geordnet in den Garderoben ab.

8. Noch vor Unterrichtsbeginn legen die Schüler die notwendigen Arbeitsmittel für das Fach bereit.

II. Während des Unterrichts bzw. in den Pausen

1. Die Klassenräume werden in den großen Pausen von den Lehrern verschlossen.

2. Klassen, die durch Unterrichtsausfall eine Freistunde haben, halten sich nur in dem ihnen durch den Vertretungsplan angewiesenen Raum/Bereich auf.

3. Die Klassen- und Fachräume sind unsere Arbeitsplätze. Wir halten sie und das in ihnen befindliche Inventar in Ordnung und achten auf Sauberkeit. Wir unterlassen insbesondere das Bemalen der Wände, Tische und Tafeln, das Spielen an Wasserhähnen, Lichtschaltern und Steckdosen. Wir öffnen und schließen die Türen behutsam.

4. Das Schließen und Öffnen von Fenstern sowie die Bedienung der elektrischen Jalousien wird nur von einem Lehrer oder Erzieher durchgeführt.

5. In der großen Pause nach der 2. Stunde halten sich die Klassen auf dem Sport- und Spielgelände (eine Klassenstufe im Wechsel) bzw. auf dem Pausenhof auf.

6. Bei schlechtem Wetter halten sich die Grundschüler nach dem Abklingeln in den Unterrichtsräumen bzw. in den Gängen auf bzw. folgen den Anweisungen der Aufsichtsperson. Die Türen der Unterrichtsräume bleiben dabei geöffnet.

7. Die Aufsicht wird auf dem Hof und auf dem Spiel- und Sportgelände von einem Lehrer übernommen.

8. Nach der Pause begeben sich die Schüler unverzüglich wieder in die Unterrichtsräume.

9. Nach Beendigung der Unterrichtsstunde wird die Tafel gründlich nass gewischt.

10. Groben Verschmutzungen im Raum werden durch Kehren beseitigt und der

Wasserhahn wird kontrolliert. Die letzte Klasse im Raum stellt die Stühle hoch (Raumplan beachten).

11. In den Fachräumen und in der Turnhalle sind die dort notwendigen besonderen Regeln zu beachten.

III Während des Hortaufenthaltes

1. Alle Schüler haben die Möglichkeit, den Hort bis 17:00 Uhr bzw. Abfahrt des entsprechend möglichen Schülerbusses zu besuchen. Abweichungen müssen nach den personellen Gegebenheiten der Schule gesondert geregelt werden.

2. Voraussetzung für die Beaufsichtigung der Hortkinder ist eine vorschriftsmäßige Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Eine tageweise Abweichung oder Änderung zur Hortanmeldung muss schriftlich der Horterzieherin oder der Hortkoordinatorin mitgeteilt werden.

IV Nach Unterrichtsschluss

1. Die Fahrschüler treffen sich nach Unterrichtsschluss auf dem Schulhof. Der Aufsicht habende Lehrer bringt die Schule zur Bushaltestelle

2. Alle Nicht- Fahrschüler, die nicht im Hort angemeldet sind, verlassen nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Mittagessen unverzüglich

das Schulgelände. Ein Aufenthalt auf dem Spiel- Sportgelände ist ebenfalls untersagt

3. Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, werden von dem Aufsicht führenden Lehrer eingewiesen, wo sie warten können.

4. Das Mittagessen möchte jeder Schüler in Ruhe einnehmen. Deshalb wird darauf geachtet, dass niemand drängelt oder schubst, während an der Essensausgabe gewartet wird. Unterhalten wird sich in angemessener Lautstärke. Nach dem Essen werden Geschirr und

Essbesteck zur Ablage gebracht, die Essensreste entsorgt, die Tische abgewischt und die Stühle leise herangestellt.

5. Für das Mittagessen ist eine rechzeitige Bestellung und das Vorzeigen der Essensmarke notwendig.

V Allgemeine Verhaltensregeln besonders im Interesse von Ordnung und Sicherheit

1. Unfallmeldestelle ist das Sekretariat im Verwaltungsgebäude, von wo aus im Bedarfsfall der Arzt bzw. Krankenwagen informiert wird.

Pflaster und Verbandsmaterial liegen dort bereit.

2. Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten gelten besondere Vorschriften, über die Lehrer, Schulleitung und Arzt Auskunft geben.

3. Bei Schulversäumnissen werden die entschuldigten Gründe möglichst umgehend, spätestens bis zum dritten Tag nach Beginn des Versäumnisses, von den Eltern schriftlich dem Klassenleiter mitgeteilt. In besonderen Fällen kann die Schule ein ärztliches oder amtsärztliches Attest verlangen. Eine telefonische Meldung über das Fehlen ist auf jeden Fall so früh als möglich notwendig.

4. Wir achten auf einen angemessenen und höflichen Umgangston untereinander und Erwachsenen gegenüber.

5. Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören und gefährden bzw. gefährden könnten, können dem Schüler weggenommen und sichergestellt werden. Während des Aufenthaltes in der Schule besteht Handyverbot für Schüler. In dieser Zeit müssen alle Funktionen des Handys deaktiviert sein.

6. Das Aufhängen, Verteilen von Druckerzeugnissen sowie das Anschreiben von Informationen bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

7. Die Sauberkeit der Schule und des Schulgeländes liegt in der Verantwortung aller. Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden (Reparaturbuch im Sekretariat). Bei mutmaßlicher Beschädigung können die Erziehungsberechtigten des verursachenden Schülers haftbar gemacht werden.

8. Spiele aller Art, durch die Mitschüler gefährdet oder Einrichtungsgegenstände beschädigt werden können, sind zu unterlassen. Ballspiele, insbesondere Fußball sind nur in dem vorgeschriebenen Bereich möglich.

9. Aus Gründen der Unfallverhütung ist das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände verboten.

10. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und können dort abgeholt werden.

11. Auf Geld und Wertsachen ist selbst zuachten. Die Schule übernimmt keine Haftung.

12. Vom Unterrichtsbeginn bis zum Unterrichtsende bzw. Anfang und Ende des Hortbesuches ist der Weggang aus der Schulanlage nicht erlaubt. Ein unerlaubter Weggang gefährdet den Versicherungsschutz des Schülers.

13. Aus Sicherheitsgründen öffnen wir die Eingangstür nur für Personen, die wir gut kennen. Besucher der Schule melden sich an der entsprechenden Klingel- und Sprechanlage.

14. Es gelten der aufgestellte Alarmplan und die einschlägigen Bestimmungen der Brandschutzordnung bzw. der hausinternen Hygieneordnung.

Tröbnitz, den 22. August 2011

 

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