Alarmplan

1. Beim Feststellen eines Alarm- Anlasses erfolgt sofortige Meldung an den Schulleiter, Stellvertretenden Schulleiter, an die Sekretärin oder den Hausmeister mit gleichzeitiger Auslösung des Alarms. Bei Gefahr in Verzug löst der meldende Lehrer bzw. Horterzieher selbst den Hausalarm neben der Sekretariatstür aus.

2. Alarmzeichen: Kurze Klingelzeichen über länger Zeit oder Meldung über die Haussprechanlage bzw. Megafon

Räumungsplan:

1. Es gelten die aushängenden Flucht- und Rettungspläne.

2. Der Lehrer/ Erzieher verlässt den Raum als Letzter. Er nimmt das Klassenbuch mit. Die Spitze der Klasse/ Gruppe wird einem zuverlässigen Schüler übertragen. Fenster und Türen werden geschlossen. Während der Räumung verlässt kein Schüler den Klassen/ Gruppenverband. Schüler, die sich in Toiletten aufhalten, verlassen das Schulgebäude selbständig durch den nächst möglichen Ausgang.

3. Der Lehrer/ Erzieher geleitet die Schüler unter Beachtung strengster Ordnung auf das Spiel- und Sportgelände. Er verbleibt dort bei den Schülern und stellt fest, ob alle Schüler anwesend sind. Die volle Anwesenheit oder das Fehlen eines Schülers wird dem Schulleiter, Stellvertretenden Schulleiter, leitenden Lehrer/ Erzieher gemeldet.

4. Die während des Alarms nicht unterrichtenden Lehrer und das gesamte anwesende Angestelltenpersonal begeben sich ebenfalls auf das Spiel- und Sportgelände und erhalten dort Weisungen durch den Schulleiter bzw. entsprechenden Vertreter.

5. Bei Alarm in den Pausen und vor dem Unterricht begeben sich die Schüler durch den nächst gelegenden Ausgang auf das Spiel- und Sportgelände und stellen sich klassenweise auf. Die Klassen- bzw. Fachlehrer/ Erzieher übernehmen die Klassen/ Gruppen und kontrollieren die Anwesenheit und melden diese entsprechend Punkt 3.

6. Gesonderte Regelungen werden über die Haussprechanlage/ Megafon erteilt.

 

Tröbnitz, den 22. August 2011


 

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